Tipps zur Anmeldung

Was wird zur Anmeldung benötigt?

- Personalausweis / Reisepass
(und, falls schon vorhanden:)
- Sehtestbescheinigung
- 1 Passbild
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort.


Diese Unterlagen werden benötigt, um den Führerscheinantrag zu erstellen, den wir an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Das Genehmigungsverfahren durch das Straßenverkehrsamt und die Bearbeitungszeit durch den TÜV nimmt etwa 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Danach kann die theoretische Prüfung sofort erfolgen.

Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?

Mit den theoretischen Unterrichten kann jederzeit, auch schon direkt am Tag der Anmeldung begonnen werden, da die Unterrichte in sich abgeschlossen sind. Um die Ausbildungszeit zu verkürzen ist es möglich, in beiden Fahrschulen am theoretischen Unterricht teilzunehmen. Auch mit den Fahrstunden kann jederzeit begonnen werden. Wir empfehlen jedoch, zuerst einige Theoriestunden zu besuchen, um mit den wichtigsten Regeln und Verkehrszeichen vertraut zu sein.



Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. (begleitetes Fahren) oder 18. Lebensjahr abgelegt werden.

Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. (begleitetes Fahren) oder 18. Lebensjahr abgelegt werden.